PAST Zeiterfassung1

Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Arbeitsstunde ihrer Angestellten exakt zu erfassen. So entschied der Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wegen des Urteils zur genauen Arbeitszeiterfassung werden sich viele Einrichtungen umstellen müssen.

Durch die Anbindung einer hardwaregestützten Arbeitszeiterfassung an PAST Software können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitstzeiten über einen Transponder Chip mit einem Reader oder einem IPhone selbst erfassen. Die übermittelten Daten werden automatisch in den Mitarbeiterstamm übergeben. Dann können die Dienstplanverantwortlichen diese auf Wunsch automatisch in den Dienstplan übernehmen. Als integrierte Lösung bietet Ihnen die PAST Zeiterfassung Vorteile durch die unmittelbare Einbindung in den Mitarbeiterstamm und dem Dienstplan: