FAQ - Häufig gestellte Fragen zum PAST Software

Einführende Informationen zu vielen Aspekten von PAST Software finden Sie in unseren FAQ (Frequently Asked Questions). Sollten Ihre Fragen in den FAQ nicht beantwortet werden, helfen wir Ihnen gerne per E-Mail (info@past-software.de) oder Telefon (+49 (0)821 /2722962) weiter.

Fristveränderung zur Verwendung der Beschäftigtennummer

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Diese Regelung geht auf eine Absprache zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und den Verbänden der Pflegedienste auf Bundesebene zurück.

Sollten Sie noch keine LBNR für ihre Mitarbeitenden haben, sollten sie dies bis spätestens im 2. Quartal 2024 beim BeVaP beantragen.

Für Fragen rund um das Beschäftigtenverzeichnis und dessen Nutzung steht Ihnen das Support-Team des BeVaP gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur Leistungsabrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verbände der Pflege- und Krankenkassen oder die Verbände der Leistungserbringer.

Nähere Informationen zur Fristveränderung und zur „Ersatz-Beschäftigtennummer“ entnehmen Sie bitte den Empfehlungen der Kassen- und Leistungserbringerverbände, diese werden aktuell entsprechend den neuen Fristen überarbeitet und zeitnah hier zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Fristveränderung erhalten Sie unter: https://www.bevap-bund.de

Lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR)

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den §292(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 30. September 2023. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.
  • Das Beschäftigungsverzeichnis (BeVaP) ist ein bundesweites Verzeichnis aller Pflegedienste, Betreuungsdienste und anderer Einrichtungen, die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege oder häusliche Pflegehilfe anbieten. Das Beschäftigungsverzeichnis soll dazu dienen, Leistungsnachweise zu digitalisieren und handschriftliche Belege zu ersetzen.

  • Im Beschäftigungsverzeichnis müssen Pflegekräfte aufgelistet werden und mit einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) versehen werden. Diese 9-stellige Nummer dient der genauen Zuordnung der Pflegeperson und bleibt –  bis zum Lebensende erhalten.

Wir empfehlen die noch fehlende LBNR in der ersten Hälfte dieses Jahres (2023) zu besorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bevap-bund.de     und     https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/BeVaP/_node.html

 

Support Ende

1.4.23

Das ITSG Trust-Center hat eine neue Version von dakota.le 7.4 Build 2 für bereitgestellt.

Die neue dakota Version wurde optimiert und unterstützt das neue Antragsverfahren des Trustcenters.

Diese Version muss ab 01.07.2023 eingesetzt werden, da das alte Antragsverfahren zum 31.06.2023 abgeschaltet wird. Somit endet auch der Support für vorige dakota.le Versionen.

Weiterhin stellt Microsoft den Support für Windows 7 im Januar 2020 ein.

Wir empfehlen Kunden, immer die neueste Version der FileMaker Plattform zu benutzen, um von den Verbesserungen in Performance, Sicherheit und Betriebssystem-Kompatibilität zu profitieren.

Supportende von FileMaker 16 und FileMaker 17 (EOL)

Seit dem 18. September 2020 stehen die FileMaker 16 und FileMaker 17 – Plattformen nicht mehr für den Direktvertrieb und Support zur Verfügung.

Dies beinhaltet ebenfalls: technischen Support, Ersatzmedien, Downgrade-Medien und Downgrade-Lizenzschlüssel.

 

Technische Voraussetzungen

PAST Software für Pflegedienste unterstützt alle hier aufgeführten FileMaker Versionen.
Volle Funktionalität erhalten Sie mit den Versionen ab FileMaker 19.
Um von den Neuerungen in PAST Software für Pflegedienste profitieren zu können wird aber empfohlen die aktuelle Version der FileMaker-Plattform zu verwenden.

FileMaker Versionen letzter Versionsstand

FileMaker:                                                         Version:

FileMaker Pro 19  64Bit                                    19.6.3

Claris FileMaker Pro 2023                               20.1.1.35

PAST Software benötigt auf der Serverseite einen Windows Server ab 2012, 2016, 2019. Bei kleinen Installationen (bis 5 Benutzer Büro) kann auch Windows 10 als "Host" eingesetzt werden. Linux kann als Datenbankserver benutzt werden. Die Standardempfehlung lautet aber bei mittleren Installationen, einen handelsüblichen Server oder VM mit Windows-Betriebssystem einzusetzen. Linux ist dazu nicht erforderlich.

Clientseitig wird ebenfalls Windows verwendet, alle Windows-Versionen ab Windows 10 sind kompatibel.

IK Nummern in die Krankenkasse übernehmen

So hinterlegen Sie zusätzliche Kostenträger IK im System: Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, private Krankenversicherungen, Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Sie können im Stammblatt der Kostenträger das Institutionskennzeichen (IK) für Krankenkassen (10xxxxxxx), Pflegekassen (18xxxxxxx), Sozialhilfeträger (13xxxxxxx), für private Krankenversicherungen (16xxxxxxx) und für Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (95xxxxxxx) hinterlegen.

Und so einfach und schnell hinterlegen Sie neue Kostenträger-IKs:
◾ Klicken Sie das Feld IK Kasse und geben Sie das IK der Krankenkasse ein.
◾ Von dort gelangen Sie nach einem weiteren Klick auf den blauen Button in der Liste "Abrechnungsstelle Namen" auf die Seite der Erfassung der einzelnen Kostenträger.
◾ Im Bereich „Leistungsart“ hinterlegen Sie die Leistungsart für die der Kostenträger gewählt werden soll und geben entsprechen die IK Nr für diesen Kostenträger ein.

Wozu das Institutionskennzeichen gebraucht wird

Das Institutionskennzeichen (IK) dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer. Es besteht aus einer neunstelligen Ziffernfolge, hinter der ein Datensatz steckt. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, bekommen ein IK für

DTA-Schnittstelle: Abrechnung mit allen Kostenträgern

Daten übergeben:

Die Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA), so wie es viele Pflege- und Krankenkassen sowie sonstigen Kostenträger vorgeben, ist dann aber noch nicht erledigt.
Copy & Paste oder gar das händische Eintippen von Daten ist nicht nur zeitaufwendig und extrem eintönig, sondern auch anfällig für Flüchtigkeitsfehler.

Die Vorteile der DTA-Schnittstelle zu daktotale

Nach der Registrierung  können Sie direkt loslegen und alle abrechnungsrelevanten Daten aus PAST nach dakotale übergeben.

  • Automatische Rechnungsverschlüsselung und -Versand über dakotale

Welche Systemvoraussetzungen werden für dakota 7.0 und höhere Versionen benötigt?

  • Windows 10
  • 8 GB RAM
  • ca. 100 GB Festplattenplatz
  • Internetzugang, Microsoft.net Framework 4.0 Client oder .net Framework 3.5.1 SP1
  • Drucker

Dakotale LE unterstützt ausschließlich Windows Betriebssysteme.

  • Weitere Angaben und Info unter der Hompegae der ITSG:
  • http://www.itsg.de/oeffentliche-services/dakota-le/faqs/

PAST Sosftware Datensicherung

Wie funktioniert die Datensicherung?

Sofern Sie eine FileMaker-Server Lösung einsetzen, werden die Datensicherungen von PAST Software automatisch erstellt. Bei einer lokal installierten PAST Software-Version bzw. einer Host-Installation müssen die Backups manuell durch den Benutzer durchgeführt werden. Um ein Backup von PAST Software zu erstellen, kopieren Sie einfach den entsprechenden Ordner PAST mit allen Dateien in Ihr Backupverzeichnis.

Bitte beachten Sie, dass das Programm PAST  bei Durchführung des Backups geschlossen sein muss. Sollte PAST im geöffneten Zustand gesichert werden, kann dies zu Datenverlust und defekten Backupdateien führen!

Sollten Sie TimeMachine auf dem MAC einsetzen, muss das Backup der PAST-Software separat vorgenommen werden, es sei denn die Datenbank ist zum Zeitpunkt der TimeMachine-Sicherung geschlossen.

Bewahren Sie Ihre PAST-Datensicherungen an einem sicheren Ort auf!

PAST Software im Netzwerk

Ist PAST Software Multi-User fähig?

PAST Software ist netzwerkfähig und kann für mehrere Arbeitsplätze im Netzwerk eingesetzt werden. Hierbei wird PAST Software auf einem Arbeitsplatz installiert und in Ihrem Netzwerk veröffentlicht. Andere Benutzer können PAST Software starten und gemeinsam in einer Version arbeiten.